Querschüsse gegen Querfeld & Co.: Es geht „ums Teilen und Überleben“
„BestandsnehmerInnen sind für die Zeit der Betretungsverbote während des Lockdowns nicht zur Zahlung eines Miet- oder Pachtzinses verpflichtet bzw. im Falle einer Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit zu einer entsprechenden Minderung berechtigt“, so der auf Immobilienrecht spezialisierte Anwalt Alfred Nemetschke.