Rechtsbeistand bei Ansiedelung
Auch auf österreichische Besonderheiten muss Augenmerk gelegt werden. „Etwa auf das Gebührengesetz, das Zusammenspiel von Bau- und Betriebsanlagenrecht sowie die Tatsache, dass Bauordnungen Ländersache sind“, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke, Partner bei Nemetschke | Huber | Koloseus.