Räumungsklage gegen das Café Landtmann
Chef Berndt Querfeld muss im März zum ersten Mal vor Gericht erscheinen […] Mit allen Hauseigentümern gibt es laut Querfeld gute Lösungen. Nur nicht mit jenen von Landtmann und Mozart.
Chef Berndt Querfeld muss im März zum ersten Mal vor Gericht erscheinen […] Mit allen Hauseigentümern gibt es laut Querfeld gute Lösungen. Nur nicht mit jenen von Landtmann und Mozart.
„Das Argument der Vermieter, dass die Pandemie die Nutzbarkeit von Cafés nicht einschränkt, ist fast eine Form der Corona-Leugnung. Diese gesamte Vorgehensweise ist sehr befremdlich“, meint Querfeld, dessen Familie insgesamt zwölf Lokale in Wien betreibt. Er lässt sich vor Gericht vom Immobilienrechtsspezialisten Alfred Nemetschke vertreten, heißt es im Bericht.
Geschäftslokale unbenutzbar […] Er lässt sich vor Gericht von dem Immobilienrechtsspezialisten Alfred Nemetschke vertreten.
Er lässt sich vor Gericht vom bekannten Immobilienrechtsspezialisten Alfred Nemetschke vertreten. „Das Argument der Vermieter, dass die Pandemie die Nutzbarkeit von Cafés nicht einschränkt, ist fast eine Form der Corona-Leugnung. Diese gesamte Vorgehensweise ist sehr befremdlich“, meint Querfeld, dessen Familie insgesamt zwölf Lokale in Wien betreibt.
Dem Vernehmen nach stehen nun sogar Räumungsklagen im Raum. Firmenchef Berndt Querfeld sieht das "als direkten Angriff auf die Wiener Kaffeehauskultur". Er beruft sich auf die Gesetzeslage, die für den Fall der Unbenutzbarkeit des Mietobjekts infolge einer Pandemie einen Anspruch des Mieters auf Mietzinsentfall vorsehe. Regeln soll die Causa nun vor Gericht der bekannte Immobilienrechtsspezialist Alfred Nemetschke.
„Es wurden alle Gespräche verweigert, man bot mir eine Videokonferenz mit Personen, die keinerlei Verhandlungspouvoir haben. Dann hat die Wlaschek-Privatstiftung Mietzinsklage und jetzt eine Räumungsklage eingebracht“, erklärt Querfeld, der festhält: „Das bekämpfen wir bis zum Obersten Gerichtshof, wenn es nötig ist.“ Star-Anwalt Alfred Nemetschke riet dem Cafetier, „den Fehdehandschuh“ aufzunehmen.
Müssen Mieter von Geschäftsräumen, die wegen des Lockdowns keinen Zins zahlen, womöglich einen Teil des Umsatzersatzes, den sie vom Staat erhalten, an den Vermieter abgeben? Es gebe bereits etliche Fälle, in denen Vermieter die Herausgabe verlangen und darüber heftig gestritten wird, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke zur „Presse“.
Der Jurist Alfred Nemetschke sieht eine „Verschlechterung der Legistik“ in den vergangenen Jahren. Selbst als gelernter Anwalt müsse er manche Texte „mehrfach lesen, bis ich verstehe, was damit gemeint ist“. Ein konkretes Beispiel sei die Covid-19-Mietzinsminderung mit der „unsäglichen“ Fixkostenrichtlinie. Das führe seitens des Gesetzgebers zu „völlig unlösbaren Situationen“, sagt Nemetschke, bezugnehmend auf die Mietzinsreduzierung und den Mietkostenzuschuss. […]
Wenn ein Bestandgegenstand wegen eines „außerordentlichen Zufalls“ nicht gebraucht oder benutzt werden kann, so ist – sofern vertraglich nicht ausgeschlossen – für diese Zeit der Bestandgeber gemäß § 1104 ABGB nicht zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit/Brauchbarkeit verpflichtet und der Bestandnehmer nicht zur Zahlung eines Miet- oder Pachtzinses verpflichtet.
Ähnlich sieht es Rechtsanwalt Alfred Nemetschke. „Sachverhalte klären. Und Befindlichkeiten klären“, das Zähle zu den Aufgaben der Mediation.
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„Ich bin einer der Anwälte, die Mediation befürworten“, sagt Nemetschke, das betreffe coronabedingte Streitigkeiten, aber etwa auch Konflikte bei Bauprojekten.