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Apartments: Wohnen im Winterwonderland

Achtung außerdem, um welche Widmung es sich handelt: Zweitwohnungen, die zu Arbeits- oder Studienzwecken verwendet werden, stellen im Allgemeinen keine Ferienwohnungen dar. Die Mitnahme des Smartphones zu Arbeitszwecken in die Ferienwohnung genüge klarerweise (leider) nicht, um diese in eine Zweitwohnung zu verwandeln, erklärt Konrad Koloseus von Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte. Zugleich macht der Anwalt darauf aufmerksam, dass EU-Bürger das Recht haben, durch Investition einen »Kapitalwohnsitz« als Kapitalanlage innerhalb der EU zu erwerben, zu vermieten oder zu verkaufen oder als Alters­wohnsitz stehen zu lassen; eine einmalige Nutzung pro Monat wäre allemal ausreichend.

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