Pressespiegel | Wohnkrone

Wohnkrone

Energieausweis neu

Der Heizwärmebedarf und der Gesamteffizienzfaktor müssen nun – auch in Anzeigen – ausgewiesen werden. [...]

Grundsätzlich hat der Verkäufer nzw. Vermieter nunmehr einem potentiellen Erwerber oder Mieter den Energieausweis spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website nutzen, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Browsers zu ändern oder hier einen Opt-Out-Cookie zu setzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Nähere Informationen zum Datenschutz.OK