Обзор прессы | Konrad Koloseus

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Immobilien Redaktion

Corona-News: Warum Mietern ein Anspruch auf Mietzinserlass zusteht

Die einschlägigen Bestimmungen betreffend Mietzinserlass sind für die gegenwärtige Situation in erster Linie die §§ 1104 und 1105 ABGB. Die Seuche ist ein explizit genanntes außerordentliches Ereignis und damit Tatbestandsmerkmal, meinen Konrad Koloseus und Alfred Nemetschke von NHK-Rechtsanwälte.

Die Presse

Was sich in Wien für Bauherren ändert

Konrad Koloseus, Partner bei NHK Rechtsanwälte, weist aber auch auf andere, bisher ebenfalls weniger beachtete Regelungen hin.

Die Presse

Fahrassistenten: Wer haftet, wenn das Auto unmotiviert bremst?

Konrad Koloseus, Partner in der Kanzlei NHK, ist bei der ersten Frage etwas weniger skeptisch: Sobald Software auf einem Datenträger gespeichert ist, sollte ihr Hersteller als Produzent im Sinne des PHG gelten, meint er.

„Immobilienwirtschaft“ Der Standard

Flussgeister auf rechtlichem Prüfstand

Ein Schutzring gegen Flussgeister? Dr. Alexandra Huber und Dr. Konrad Koloseus von Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte hinterfragen die rechtliche Seite.

Die Presse

Wenn Makler ohne Auftrag handeln

Dass einzelne Makler Vermittlungen ohne Auftrag vornehmen, sei aber auch in Österreich zu beobachten, sagt Rechtsanwalt Konrad Koloseus. Massenphänomen sei es keines – aber es komme immer wieder vor.

Die Presse

Privatkonkurs: Wie man künftig Schulden loswird

Im Abschöpfungsverfahren werden dem Schuldner zwar fünf Jahre lang alle über das Existenzminimum hinausgehenden Einkünfte abgeknöpft – aber dann folgt im Normalfall automatisch eine Restschuldbefreiung. „Und zwar ohne abschließende richterliche Billigkeitskontrolle“, sagt Konrad Koloseus, Partner bei NHK Rechtsanwälte.

Der Standard

Mit Vertrag zur projektgerechten Umwidmung?

Im Zusammenhang mit dem Wiener „Politthriller“ rund um das Immobilien-Projekt „Wiener Eislaufverein/Hotel InterContinental/Wiener Konzerthaus“ (vulgo „73-Meter-Heumarktturm“) steht wieder einmal auch ein junges rechtliches Institut im Zentrum des allgemeinen Interesses: der sogenannte „Städtebauliche Vertrag“.

Der Standard

Richtiges Claim-Management für private Bauherren

Eine Prophylaxe ist einer Behandlung bereits eingetretener Probleme immer vorzuziehen. Dennoch bleiben Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche und Ähnliches auch bei privaten Bauvorhaben nicht aus.

Wie so vieles haben wir auch den Begriff des Claim-Managements aus der Rechtspraxis der USA erhalten und übernommen. Im Allgemeinen versteht man unter diesem Begriff aus der Baubranche die Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen oder Erweiterungen vom vertraglich vereinbarten Bauauftrag und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche („claims“).

Recht.Extrajournal.Net

„Trend in Branche zeigt wieder aufwärts“

Die Marktlage in der Immobilienbranche beginnt sich aufzuhellen – bei Gewerbeimmobilien und anderen konjunktursensitiven Objekten wird wieder mehr investiert, und damit steigt auch der Auftragsstand von auf das Immobilienrecht spezialisierten Anwälten.

Das sagen jedenfalls die in der Rechtsszene bekannten Experten Alfred Nemetschke und Alexandra Huber: Gemeinsam mit Rumänien-Experte Konrad Koloseus haben sie nach ihrem Abgang von der Großkanzlei Schönherr eine auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Kanzlei gegründet, mit einem insgesamt 6köpfigen Juristenteam.

Fokus

Die Firma und der Markt

In wirtschaftlich angespannten Zeiten wagt der Immobilienanwalt Dr. Alfred Nemetschke gemeinsam mit seiner Kollegin Mag. Alexandra Huber und den Kollegen Dr. Konrad Koloseus und Mag. Johannes Stalzer einen Neubeginn. [...]

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