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Energieausweis neu

Der Heizwärmebedarf und der Gesamteffizienzfaktor müssen nun – auch in Anzeigen – ausgewiesen werden. [...]

Grundsätzlich hat der Verkäufer nzw. Vermieter nunmehr einem potentiellen Erwerber oder Mieter den Energieausweis spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

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