Schwierigkeiten macht oft auch die Frage, wann überhaupt Ausschreibungspflicht besteht und wann nicht. Grundsätzlich keine gebe es beim Verkauf öffentlicher Grundstücke an Investoren zum Zweck der Bebauung, entschied der EuGH. Anders wäre das nur unter speziellen Voraussetzungen, so Johannes Stalzer, Partner bei Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte. „Etwa, wenn die Bauleistungen dem öffentlichen Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommen und der Investor eine einklagbare Verpflichtung zur Erbringung dieser Leistungen eingeht.“
Die Marktlage in der Immobilienbranche beginnt sich aufzuhellen – bei Gewerbeimmobilien und anderen konjunktursensitiven Objekten wird wieder mehr investiert, und damit steigt auch der Auftragsstand von auf das Immobilienrecht spezialisierten Anwälten.
Das sagen jedenfalls die in der Rechtsszene bekannten Experten Alfred Nemetschke und Alexandra Huber: Gemeinsam mit Rumänien-Experte Konrad Koloseus haben sie nach ihrem Abgang von der Großkanzlei Schönherr eine auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Kanzlei gegründet, mit einem insgesamt 6köpfigen Juristenteam.
[...] „[E]s gibt kaum brauchbare Objekte für die offenen Fonds auf dem Markt“, meint Rechtsanwalt Alfred Nemetschke von Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte. „Hat man allerdings ein Objekt mit erstklassigen Mietern und einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren, dann reißt man es dem Eigentümer förmlich aus der Hand“, beschreibt Nemetschke die derzeitige Nachfragesituation.
In wirtschaftlich angespannten Zeiten wagt der Immobilienanwalt Dr. Alfred Nemetschke gemeinsam mit seiner Kollegin Mag. Alexandra Huber und den Kollegen Dr. Konrad Koloseus und Mag. Johannes Stalzer einen Neubeginn. [...]
Es hätte gar keinen besseren Zeitpunkt für einen Neustart geben können, sagen die beiden Anwälte Alexandra Huber und Alfred Nemetschke von der neu gegründeten Kanzlei Nemetschke Huber Koloseus [...]
Bereits seit über zehn Jahren arbeiten Alexandra Huber, Konrad Koloseus und Alfred Nemetschke eng zusammen. Nun haben sie ihre Kooperation mit der Gründung einer eigenen Kanzlei offiziell gemacht. [...]
„Nemetschke Huber Koloseus“ heißt die neue Kanzlei, zu der sich Alfred Nemetschke, Alexandra Huber und Konrad Koloseus zusammenschließen. Die drei Anwälte, die auf Immobilienrecht, Immobilientransaktionen sowie Bau- und Anlagenbauvertragsrecht spezialisiert sind und schon seit über zehn Jahren eng zusammenarbeiten, wollen mit der Gründung der eigenen Kanzlei ihren Mandaten weiterhin qualitative und nachhaltige Beratung in Österreich und CEE/SEE anbieten. [...]
[...] „Die Stimmung ist so gut wie schon lange nicht mehr, kein Vergleich zum Krisenjahr 2009“, kommentiert Alfred Nemetschke [...]