Energieausweis neu
Der Heizwärmebedarf und der Gesamteffizienzfaktor müssen nun – auch in Anzeigen – ausgewiesen werden. [...]
Grundsätzlich hat der Verkäufer nzw. Vermieter nunmehr einem potentiellen Erwerber oder Mieter den Energieausweis spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.